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REACH

Was bedeutet REACH?

Die REACH-Verordnung 1907/2006 der Europäischen Union trat am 1. Juni 2007 in Kraft und steht für: “„Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals“ (Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien). REACH ist eine Zusammenfassung zahlreicher bereits bestehender Verordnungen und umfasst ca. 30.000 chemische Substanzen, die entweder als eigenständige Substanzen oder als Produktkomponenten auf den EU-Markt gebracht werden.

Die Bestimmungen für Hersteller und Importeure werden stufenweise umgesetzt, sodass für die nächsten 10 Jahre unterschiedliche Fristen gelten. Die erste dieser Fristen ist die Registrierung von Substanzen bei der ECHA (Europäische Agentur für chemische Stoffe mit Sitz in Helsinki) vom 1. Juni bis 1. Dezember 2008.

REACH-Richtlinien von Katun

Katun verfolgt einen proaktiven Ansatz bei Produktbewertungen, Verfahren und Maßnahmen zur Reduzierung von Umwelteinflüssen, zur Einhaltung von Gesundheits- und Sicherheitsmaßnahmen sowie zur Erfüllung der Vorschriften innerhalb der entsprechenden Fristen. Folglich hat Katun seine entsprechenden Substanzen im Juli 2008 bereits registriert und sichert dadurch die Verträglichkeit. Darüber hinaus aktualisiert Katun derzeit seine Sicherheitsdatenblätter entsprechend den REACH-Anforderungen.