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Katun ExportrichtlinienSofern von der US-Regierung nicht genehmigt, verbietet die Katun Corporation den Export und Reexport von Katun-Produkten sowie die Erbringung von Serviceleistungen an Empfänger, die von US-amerikanischen Embargos oder Handelssanktionen betroffen sind. Die Regierung lehnt in fast allen Fällen Anträge für eine Genehmigung solcher Exporte oder Reexporte ab. Mit Stand vom November 2006 sind folgende Länder von einem Embargo oder Sanktionen seitens der USA betroffen:
Das umfassende Embargo auf Exporte in den Irak wurde aufgehoben. Für die Produkte von Katun ist jedoch unter bestimmten Umständen eine Exportlizenz erforderlich, damit diese in den Irak geliefert werden können. Die Liste der Länder, die einem Embargo oder Sanktionen unterliegen, kann sich ändern. Aktuelle Informationen über sanktionierte Länder können beim US-Finanzministerium, "Office of Foreign Assets Controls" (OFAC), erfragt werden. Siehe www.ustreas.gov/offices/enforcement/ofac/. Seit dem 31. August 2006 steht Libyen nicht mehr auf der Liste der mit einem Embargo belegten Länder. Libyen ist im Hinblick auf Hardware-Exporte jetzt der Ländergruppe "Tier 3" zugeordnet, und im Hinblick auf technische Datenkontrolle der Ländergruppe D1. Für den Reexport von Gegenständen, die während der Zeit des Exportembargos unrechtmäßig nach Libyen geliefert wurden, ist eine Lizenz erforderlich. Das US-Handelsministerium prüft Anträge für solche Lizenzen einzelfallspezifisch und genehmigt diese im Allgemeinen für eine zivile Endnutzung. Weitere Informationen über die Verfahren zur Beantragung einer Exportlizenz können beim US-Handelsministerium, "Bureau of Industry and Security", erfragt werden. Siehe www.bis.doc.gov. Wenn Sie in einem der mit einem Embargo belegten Länder leben oder Ihr Unternehmen dort niedergelassen ist (oder Sie Staatsbürger eines solchen Landes sind), dürfen Katun und seine verbundenen Unternehmen keine geschäftlichen Beziehungen zu Ihnen unterhalten. |
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